Weniger strenge Anforderungen an die Delegationsnorm im formellen Gesetz verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung beispielsweise hinsichtlich der Möglichkeit der Verhängung von Disziplinarsanktionen im Rahmen eines Sonderstatusverhältnisses (BGE 108 Ib 166). Eine Grundlage im formellen Gesetz bedarf etwa der Ausschluss von der Universität infolge Überschreitens der Höchststudienzeit (ZBl 88/1987 S. 462f.).