| | Entscheid: | Am 14. Dezember 1995 änderte der Erziehungsrat des Kantons Luzern diverse Bestimmungen der Verordnung über Turnen und Sport an den Schulen. U.a. fasste er § 1 Abs. 1 dieser Verordnung wie folgt neu: «An den Volksschulen, den Kantonsschulen und den Lehrerinnen- und Lehrerseminaren sowie den Kindergärtnerinnenseminaren des Kantons Luzern wird für alle Schülerinnen und Schüler ausreichender Turn- und Sportunterricht erteilt. Der Erziehungsrat legt die Lektionenzahl unter Berücksichtigung des gesamten Turn- und Sportangebots in Stundentafeln fest.» Die Verordnungsänderung wurde am 23. Dezember 1995 im Anhang zum Luzerner Kantonsblatt publiziert (G 1995 514).