Mit der beschlossenen Erhöhung der Schulgeldbeiträge werde eine Teilabgeltung der effektiven Schulkosten der Standortgemeinden erreicht. Um eine finanzielle Entlastung der regionalen Schulstandorte und eine bessere Kostenaufteilung zwischen Standort- und Anschlussgemeinden hinsichtlich der markant gestiegenen Schulkosten zu erreichen, seien die Schulgeldbeiträge bereits rückwirkend für das Schuljahr 1992/93 erhöht worden. Der Antragsteller seinerseits macht geltend, die Schulgeldbeiträge seien bereits in den vorangegangenen Jahren über die Teuerung hinaus angehoben worden, so dass gar kein Handlungsbedarf bestanden habe. Dieser Einwand ist unbehelflich.