5. - Es stellt sich im weitern die Frage, ob der Regierungsrat mit dem fraglichen Beschluss den Grundsatz der Rechtssicherheit verletzt und gegen Treu und Glauben verstossen hat. Dies trifft nach Ansicht des Antragstellers zu, weil der Regierungsrat die Beiträge für das Schuljahr 1992/93 bereits mit Beschluss vom 30. April 1991 festgesetzt hat und die Gemeinde Z auf den Fortbestand dieses Beschlusses habe vertrauen dürfen. a) Die Schulgeldbeiträge wurden bisher alle zwei Jahre jeweils für zwei Schuljahre festgesetzt. Mit Beschluss vom 4. September 1992 ging der Regierungsrat erstmals dazu über, diese jährlich anzupassen.