Die Teilgenehmigung einschliesslich die Verpflichtung zum Erlass einer Planungszone wurde im Kantonsblatt Nr. 45 vom 9. November 1991 veröffentlicht. Im Kantonsblatt Nr. 47 vom 23. November 1991 wurde die Verfügung des Baubannes mit provisorischen Bauvorschriften durch den Gemeinderat A publiziert. Gleichzeitig wurde die Planauflage vom 25. November bis zum 27. Dezember 1991 angekündigt und auf die Möglichkeit zur Einreichung einer Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat innert der gleichen Frist hingewiesen. B. - Am 20. Dezember 1991 reichten die Erbinnen des X einen Antrag auf verwaltungsgerichtliche Prüfung ein.