Gestützt auf diese Kompetenznorm hat der Regierungsrat des Kanton Luzern am 25. September 1990 folgende Verordnung über den steuerbaren Mietwert von selbstgenutzten Liegenschaften erlassen: «I. 1. Ordentliche Bemessung § 1 Liegenschaften mit Katasterwerten gemäss Schatzungsgesetz in der bis 31. Dezember 1988 gültigen Fassung