Zwischentitel "Gebühren" und spricht von "Gebühren gemäss den Bestimmungen des Gebührengesetzes vom 14. September 1993". Das Gebührengesetz (GebG) wiederum definiert die in der Luzerner Rechtsordnung verankerten unterschiedlichen Arten von Gebühren in den §§ 3 ff. Im vorliegenden Prüfungsverfahren geht es den Parteien gerade um "Polizeieinsätze"; darauf ist die Polizeikostenverordnung zugeschnitten (dazu: § 1 Abs. 1 der Polizeikostenverordnung). Gegenstand der im vorliegenden Verfahren interessierenden Verwaltungsgebühr ist mithin das Entgelt für bestimmtes polizeiliches Handeln. Letzteres ist auf der Stufe des Gesetzes im formellen Sinne in den §§ 9 ff.