Die Lehre unterscheidet drei Kategorien von Kausalabgaben: Die Gebühren, die Vorzugslasten und die Ersatzabgaben (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Aufl., Zürich 2010, Rz. 2624 ff.; Wyss, Kausalabgaben, S. 11). Der angefochtene § 4 Abs. 4 der Polizeikostenverordnung handelt von Gebühren für die Inanspruchnahme von Amtshandlungen durch Polizeikräfte. Polizeieinsätze im Rahmen von Veranstaltungen sind den Amtshandlungen zuzuordnen (einlässlich dazu: Reinhard, Allgemeines Polizeirecht, Bern 1993, S. 51 ff.; ferner: Leutert, Polizeikostentragung bei Grossveranstaltungen, Zürich 2005, S. 108; Hungerbühler, a.a.O., S. S. 509).