Gebühren sind eine besondere Art von öffentlichen Abgaben. Deren Erhebung setzt grundsätzlich eine Grundlage im Gesetz im formellen Sinn voraus. Es ist deshalb zunächst zu prüfen, ob die in § 4 Abs. 4 der Polizeikostenverordnung verankerten Gebühren auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage abgestützt sind. a) Das in Art. 127 Abs. 1 BV verankerte Legalitätsprinzip gilt sowohl im Steuer- als auch im Kausalabgaberecht (Hungerbühler, Grundsätze des Kausalabgaberechts, in: ZBl 2003, S. 505 ff, insbes. S. 514). Dies ergibt sich aus der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Legalitätsprinzip im Abgaberecht, die im Rahmen der Verfassungsrevision nachgeführt wurde (BGE 132 II 374).