Dabei prüft das Gericht, ob bestimmte Rechtssätze verwaltungsrechtlichen Inhalts verfassungs- oder gesetzwidrig sind oder sonst wie einem übergeordneten Rechtssatz widersprechen. Als Erlasse gelten Rechtssätze, das heisst Anordnungen genereller und abstrakter Natur, die für eine unbestimmte Zahl von Adressaten gelten und eine unbestimmte Zahl von Tatbeständen regeln ohne Rücksicht auf einen bestimmten Einzelfall oder eine bestimmte Person. Inhaltlich begründet der Rechtssatz Rechte und Pflichten der Privaten oder regelt Organisation, Zuständigkeit oder Aufgaben der Behörden oder das Verfahren. Weitere Voraussetzung, dass ein Rechtssatz vorliegt, ist die Verbindlichkeit der Anordnungen.