welche wie folgt lautete: "Das Drachensegeln ist auf dem Sempachersee freigegeben, ausser im Trichter von Sursee." Ein "Drachensegelbrett" ist ein Schiff, das von Fluggeräten (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen, nicht motorisierten Geräten) geschleppt und zum Drachensegeln verwendet wird (Art. 2 lit. a Ziff. 16 i.V.m. Ziff. 1 BSV). In der nun gültigen Verordnung über die Schifffahrt vom 18. Februar 2011 findet sich keine Bestimmung mehr über das Drachensegeln. A, B, C, D und E, alle aktive Drachensegler, stellten im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens beim Verwaltungsgericht folgende Anträge: