Dem Erlass der neuen Verordnung über die Schifffahrt ging ein Vernehmlassungsverfahren voraus, welches unter anderem einen Fragebogen zum Sempachersee sowie den neuen Verordnungstext inkl. Erläuterungen enthielt. Der Fragebogen befasste sich mit den Themen Segelschiffe mit Verbrennungsmotoren, Senkung der Limite (Anzahl) von Schiffen mit Verbrennungsmotoren auf 350, Aufrechterhaltung der Kontingentierung der Zugschiffe zum Wasserskifahren, Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit generell auf 20 km/h und die Erhöhung der Länge für Kabinenschiffe von 5.5 auf 6.5 m. Das "Drachensegeln" war nicht Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens.