Unter der alten Verordnung fand sich in § 32a eine Bestimmung mit dem Ingress "Drachensegeln", welche wie folgt lautete: "Das Drachensegeln ist auf dem Sempachersee freigegeben, ausser im Trichter von Sursee". Ein "Drachensegelbrett" ist ein Schiff, das von Fluggeräten (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen, nicht motorisierten Geräten) geschleppt und zum Drachensegeln verwendet wird (Art. 2 lit. a Ziff. 16 i.V.m. Ziff. 1 BSV). C.- Dem Erlass der neuen Verordnung über die Schifffahrt ging ein Vernehmlassungsverfahren voraus, welches unter anderem einen Fragebogen zum Sempachersee sowie den neuen Verordnungstext inkl. Erläuterungen enthielt.