Die Verordnung regelt den Vollzug des Binnenschifffahrtsrechts des Bundes sowie die Benützung der luzernischen Gewässer durch Schiffe und legt die Zuständigkeiten fest (§ 1). Sie gilt auf den öffentlichen Gewässern des Kantons Luzern, soweit nicht interkantonale Vereinbarungen Anwendung finden (§ 2 Abs. 1). Am 26. Februar 2011 wurde die neue Verordnung im Luzerner Kantonsblatt veröffentlicht. Am 1. März 2011 ist sie in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die alte Verordnung über die Schifffahrt vom 11. Januar 1982 aufgehoben. B.- Unter der alten Verordnung fand sich in § 32a eine Bestimmung mit dem Ingress "Drachensegeln",