{"Signatur": "LU_VWG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2011-11-25", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_999_P-11-2-1_2011-11-25.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4780", "Checksum": "92d1c8e986ee6e7462e22502d6c5a67a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["P 11 2_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige 25.11.2011 P 11 2_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung für die Prüfung von Erlassen"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundvoraussetzung für das Eintreten auf ein Normprüfungsgesuch stellt das Vorhandensein einer zu überprüfenden Norm dar (E. 3). Legitimiert zur Einreichung eines Normprüfungsgesuch ist jede Person, die durch den angefochtenen Erlass früher oder später einmal in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sein könnte (E. 4). | Erlassprüfung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:10:27", "Checksum": "c136167efd169c973fa31c7d89be6ff6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht sonstige 25.11.2011 P 11 2_1\nRegeste:\nGrundvoraussetzung für das Eintreten auf ein Normprüfungsgesuch stellt das Vorhandensein einer zu überprüfenden Norm dar (E. 3). Legitimiert zur Einreichung eines Normprüfungsgesuch ist jede Person, die durch den angefochtenen Erlass früher oder später einmal in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sein könnte (E. 4). | Erlassprüfung\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Abteilung für die Prüfung von Erlassen |\n| Rechtsgebiet: | Erlassprüfung |\n| Entscheiddatum: | 25.11.2011 |\n| Fallnummer: | P 11 2_1 |\n| LGVE: | |\n| Leitsatz: | Grundvoraussetzung für das Eintreten auf ein Normprüfungsgesuch stellt das Vorhandensein einer zu überprüfenden Norm dar (E. 3). Legitimiert zur Einreichung eines Normprüfungsgesuch ist jede Person, die durch den angefochtenen Erlass früher oder später einmal in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sein könnte (E. 4). |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}