Allein deshalb sind die Bestimmungen über die Prüfung von Erlassen nicht unbesehen als formelles Recht zu bezeichnen. Normen über Voraussetzungen, Anfechtungsobjekt und Legitimation eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs müssen, auch wenn sie Teil eines Verfahrensgesetzes sind, als materielles Recht gelten, ansonsten der Recht suchende Bürger zufolge einer Gesetzesänderung während eines laufenden Verfahrens seiner gesetzlich geschützten Position beraubt würde.