Diese Revision dient der Einheit der Rechtsordnung und dem Ausräumen oder Vermeiden von (künftigen) Widersprüchen zwischen Gesetzen und Verfassung. Nach der früheren Terminologie bezeichnete der Begriff "Dekret" einen Parlamentsbeschluss, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterlag und sich durch diese Eigenschaft vom einfachen Grossratsbeschluss unterschied. Im Zuge der verfassungsrechtlichen gebotenen Anpassung ist dann der einfache Grossratsbeschluss zum Kantonsratsbeschluss umbenannt worden. Mit dem Begriff "Dekret" ist nun konsequent ausschliesslich ein referendumsfähiger Erlass gemeint.