Im Zuge der neuen, seit 1. Januar 2008 in Kraft stehenden Kantonsverfassung musste nämlich eine Anzahl organisations- und verfahrensrechtlicher Bestimmungen überprüft werden. Dabei ging es um eine Übereinstimmung der Terminologie in Erlassen verschiedener Normstufen, wobei Grundlage die in der neuen Verfassung verwendeten staatsrechtlichen Begriffe und Bezeichnungen bildete. Diese Revision dient der Einheit der Rechtsordnung und dem Ausräumen oder Vermeiden von (künftigen) Widersprüchen zwischen Gesetzen und Verfassung.