a VRG hatte zuvor eine seit 1. August 2008 geltende Änderung erfahren. Anlässlich der Anpassung verschiedener Erlasse an die neue Kantonsverfassung wurde die bislang gültige Formulierung "Dekrete, die dem Referendum unterstellt worden sind" durch das Einzelwort "Dekrete" ersetzt. Zudem wurde in der Bestimmung der Begriff "Staatsverfassung" durch denjenigen der "Kantonsverfassung" ersetzt. Im Zuge der neuen, seit 1. Januar 2008 in Kraft stehenden Kantonsverfassung musste nämlich eine Anzahl organisations- und verfahrensrechtlicher Bestimmungen überprüft werden.