Das VRG ist mit Partialrevision vom 16. Juni 2008, in Kraft per 1. Januar 2009, wesentlich geändert worden. Diese Revision erfolgte vor dem Hintergrund der Umsetzung der Rechtsweggarantie (Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat [B34] vom 27.11.2007). Die Bestimmungen über die Verwaltungsgerichtliche Prüfung von Erlassen (§§ 188 ff. VRG) waren aber nicht Gegenstand der erwähnten Partialrevision. c) § 188 Abs. 2 lit. a VRG hatte zuvor eine seit 1. August 2008 geltende Änderung erfahren.