Der Rechtsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements überwies die Beschwerde zur Behandlung dem Verwaltungsgericht, ohne zuvor die Anträge dem Regierungsrat formell zu unterbreiten und einen rechtsförmlichen Nichteintretensentscheid zu erwirken. Dies ist aber vorliegend nicht weiter von Bedeutung. Die Antragsteller verlangten selber eventualiter die Prüfung ihrer Begehren im Normprüfungsverfahren. Ihnen wurde das Überweisungsschreiben in Kopie zugestellt. Im Rahmen des nachträglichen Schriftenwechsels vor Verwaltungsgericht wurden keine Einwendungen gegen das Vorgehen der Verwaltung erhoben.