Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 genehmigte der Kantonsrat gestützt auf § 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Luzern die Vereinigung der Gemeinden Littau und Luzern per 1. Januar 2010. Der Kantonsratsbeschluss wurde im Kantonsblatt Nr. 25 vom 21. Juni 2008 veröffentlicht. B.- Dagegen liessen am 1. Juli 2008 A (Luzern), B (Kriens), und C (Grosswangen) beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen mit folgenden Anträgen: 1. Der Beschluss des Kantonsrates vom 16.6.2008 über die Genehmigung der Vereinigung der Gemeinden Littau und Luzern sei aufzuheben.