{"Signatur": "LU_VWG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2009-02-03", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_999_P-08-2-1_2009-02-03.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3680", "Checksum": "7de4e750ea8461ecb34f47775517bc22"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["P 08 2_1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige 03.02.2009 P 08 2_1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung für die Prüfung von Erlassen"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen. | Erlassprüfung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:19:26", "Checksum": "8bec8244723cb3e532c610bff05b7a90", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht sonstige 03.02.2009 P 08 2_1\nRegeste:\nDie Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen. | Erlassprüfung\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Abteilung für die Prüfung von Erlassen |\n| Rechtsgebiet: | Erlassprüfung |\n| Entscheiddatum: | 03.02.2009 |\n| Fallnummer: | P 08 2_1 |\n| LGVE: | |\n| Leitsatz: | Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}