Nebenkosten. Nach der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik liegt der Mietzins für eine für die 5-köpfige Familie des Beschwerdeführers notwendige 4-Zimmerwohnung bei Fr.1129.-. Unter Berücksichtigung der Nebenkosten von Fr. 150.- muss somit, um die Gefahr eines konkreten Fürsorgerisikos auszuschliessen, ein monatlicher Mietzins von Fr. 1279.- eingesetzt werden. 3.4 Da für diesen eingesetzten Wohnungsmietzins auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Ersatzwohnung gefunden werden kann, erübrigt sich die Abklärung weiterer Umstände, wie beispielsweise die Abklärung der sanitarischen Einrichtungen, für die Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung nach Artikel 39 Absatz 2 BVO. |