Um diese Gefahr auszuschliessen, ist bei der Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel für den Unterhalt der Familie beim Wohnungsmietzins mindestens der mittlere Wohnungsmietzins im Kanton Luzern gemäss der Mietpreis-Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 1996 (Kanton Luzern in Zahlen, Ausgabe 2000, S. 7) heranzuziehen. Bei den Nebenkosten ist ein Richtwert von Fr. 100.- bei 1-31/2-Zimmern, von Fr. 150.- bei 4-51/2-Zimmern und von Fr. 200.- bei 6 und mehr Zimmern einzusetzen. Ist der effektive Mietzins inklusive Nebenkosten höher als der mittlere Wohnungsmietpreis samt Nebenkosten, so ist von diesem auszugehen.