Ist der Mietzins so tief, dass dies unmöglich oder unwahrscheinlich erscheint, so muss bei einem allfälligen Wohnungswechsel mit höheren Mietkosten und somit der Gefahr eines konkreten Fürsorgerisikos gerechnet werden. Um diese Gefahr auszuschliessen, ist bei der Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel für den Unterhalt der Familie beim Wohnungsmietzins mindestens der mittlere Wohnungsmietzins im Kanton Luzern gemäss der Mietpreis-Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 1996 (Kanton Luzern in Zahlen, Ausgabe 2000, S. 7) heranzuziehen.