Dieser Grundgedanke muss auch bei der Beurteilung der Höhe einer Wohnungsmiete berücksichtigt werden. Der Mietzins einer Wohnung kann daher nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn es möglich und wahrscheinlich ist, auf dem Wohnungsmarkt eine vergleichbare Ersatzwohnung im gleichen Preisrahmen zu finden. Ist der Mietzins so tief, dass dies unmöglich oder unwahrscheinlich erscheint, so muss bei einem allfälligen Wohnungswechsel mit höheren Mietkosten und somit der Gefahr eines konkreten Fürsorgerisikos gerechnet werden.