Für die 5-köpfige Familie ist demnach eine 4-Zimmer-Wohnung als angemessen zu betrachten. Mit Schreiben vom 6. Januar 2000 informierte der Beschwerdeführer, dass ihm von seinem Arbeitgeber ein betriebseigenes 51/2-Zimmer-Stöckli als Mietwohnung für Fr. 500.- pro Monat zur Verfügung gestellt worden sei. Gleichzeitig legte er einen neuen Mietvertrag ab 1. Oktober 1999 auf. Die Wohnung ist von der Anzahl Zimmer her als angemessen anzusehen. Zu beachten ist jedoch, dass der Mietzins für eine 51/2-Zimmerwohnung ungewöhnlich tief ist.