Weiter ist, wenn der oder die Betroffene nicht über eine angemessene, ausreichend grosse Wohnung verfügt, ein Mietzins in die Berechnung aufzunehmen, für den auf dem Wohnungsmarkt eine entsprechende, billige Wohnung gefunden werden kann. Verfügt die betroffene Person nicht über genügend finanzielle Mittel nach den SKOS-Richtlinien, besteht ein Fürsorgerisiko und die Niederlassungsbewilligung ist zu verweigern. Nur so kann die Gefahr der Fürsorgeabhängigkeit, die in Kauf genommen wird, sobald jemand über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, minimiert werden.