Dies erscheint aufgrund der bestehenden arbeitsmarktlichen Situation und den Integrationsschwierigkeiten problematisch. Es ist daher angezeigt, die Praxis anderer Kantone zu übernehmen, wonach der Familiennachzug grundsätzlich nur noch bis zum Erreichen des 16. Altersjahres bewilligt wird. Ausnahmen mögen gerechtfertigt sein, wenn beispielsweise eine ganze Familie mit mehreren Kindern nachgezogen wird, nur das älteste Kind bereits mehr als 16 Jahre alt ist und der Nachzug der Familie begründet nicht früher erfolgte. |