Es erscheint angezeigt, den Familiennachzug grundsätzlich nur noch zu bewilligen, wenn er den Ehepartner und sämtliche Kinder umfasst. Eine Ausnahme mag beispielsweise dann angezeigt sein, wenn ein altersmässig grösserer Abstand zwischen den Kindern besteht und eines oder einige von ihnen als eigentliche so genannte Nachzügler erscheinen. Eine andere Praxis führte lediglich zu einer Verzettelung der Familie. Denn wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die ganze Familie nachzuziehen, werden sie allenfalls für ein Kind oder zwei Kinder weniger reichen oder dann in den meisten Fällen wenigstens für das jüngste Kind.