Sie werden neu wie folgt festgesetzt: für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 50 Franken für in Ausbildung stehende Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren 120 Franken für Erwachsene 200 Franken Bei den Erwerbsunkosten ist neben den Kosten für den Arbeitsweg, soweit sie nicht im Grundbetrag enthalten sind, und den Mehrkosten für auswärts eingenommene Hauptmahlzeiten eine Pauschale für allgemeine Erwerbsunkosten von 250 Franken bei einer Vollzeitbeschäftigung anzurechnen. Diese Pauschale wird bei einer Teilzeitbeschäftigung proportional herabgesetzt (SKOS-Richtlinien 10/97 C.3).