Die Verbilligung der Krankenpflege-Grundversicherung wird nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung des voraussichtlichen künftigen Einkommens von Erwerbstätigen, die im Stundenlohn arbeiten, wird in der Regel auf das Einkommen der letzten 12 Monate abgestellt. Lohnerhöhungen während dieser Zeit sind zu berücksichtigen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, er habe Anspruch auf Verbilligung der Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung, was bei der Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel zu berücksichtigen sei. Nach Artikel 39 Absatz 1c BVO muss