Es ist angezeigt, diese Praxis auch auf Nebenerwerbe anzuwenden. Es kommt hinzu, dass ein Nebenerwerb häufig nur vorübergehend und in der Absicht aufgenommen wird, das erforderliche Einkommen im Zeitpunkt des Gesuchs auszuweisen, den Nebenerwerb aber baldmöglichst wieder aufzugeben. Damit wird das grundsätzliche Erfordernis umgangen, wonach die um Familiennachzug ersuchende Person allein über das gefestigte erforderliche Einkommen verfügen muss, was im Resultat zu Rechtsungleichheiten führt.