Diese Praxis soll sicherstellen, dass die ausländische Person in Zukunft genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt für sich und ihre Familie hat. Dieses Ziel wird nur dann erreicht, wenn die finanziellen Mittel, die zum Zeitpunkt des Gesuchs ausgewiesen werden, auch in Zukunft vorhanden sind. Eine Haupterwerbstätigkeit wird praxisgemäss in der Regel dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens ein Jahr gedauert hat. Es ist angezeigt, diese Praxis auch auf Nebenerwerbe anzuwenden.