Eine Bestätigung der Arbeitgeberin, welche diese im Widerspruch zu ihren Angaben im Steuerverfahren abgibt, vermag das Gegenteil jedenfalls nicht zu beweisen. 2.7 Der Beschwerdeführer hat die Gelegenheit, neben seiner Haupttätigkeit im Hotel als Reinigungsangestellter für ein Bistro tätig zu sein. Eine Erwerbstätigkeit wird bei der Berechnung der finanziellen Mittel im Sinne von Artikel 39 BVO nur berücksichtigt, wenn sie als gefestigt angesehen werden kann. Diese Praxis soll sicherstellen, dass die ausländische Person in Zukunft genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt für sich und ihre Familie hat.