Ein Nebenerwerb wird in der Regel erst als gefestigt angesehen und bei der Berechnung der verfügbaren finanziellen Mittel berücksichtigt, wenn er ein Jahr gedauert hat. Trinkgeldeinnahmen werden grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn sie ordnungsgemäss quellenversteuert werden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1.