a VwVG nicht schutzwürdig (vgl. unveröffentlichter Teil von VPB 59/1995 Nr. 63 sowie VPB 56/1992 Nr. 10 und 46/1982 Nr. 22). Im übrigen ist aus den in bezug auf die Beschwerdeführerin 2 vorliegenden Statuten nicht ersichtlich, dass sie sich schwergewichtig mit Strassenverkehrsproblemen befassen würde. Ziffer 3 dieser Statuten lautet: "Die Partei will ein Höchstmass an individueller Freiheit in allen Lebensbereichen erhalten und ausbauen.