5.2.2 Der Beschwerdeführer ist am 25. November 2001 per fürsorgerischem Freiheitsentzug in die psychiatrische Klinik A eingewiesen worden, wo Dr. med. X Chefarzt der ärztlichen Dienste ist. Seit Mitte September 2002 hält er sich in einer Wohngemeinschaft für Psychischkranke in O auf. Dort ist ein eigenes ärztliches Team für die Betreuung der Bewohner zuständig. Der Beschwerdeführer macht im Zusammenhang mit Dr. X als Gutachter lediglich geltend, er habe als behandelnder Arzt in den Ausstand zu treten beziehungsweise der in der Klinik behandelnde Arzt sei dem vorgesehenen Gutachter gegenüber weisungsgebunden, da der Gutachter sein Chef sei.