Unmittelbar vor der Besprechung mit dem Beschwerdeführer hätten die zuständigen Ärzte der psychiatrischen Klinik dann noch eine Unterredung gewünscht. Anlässlich dieser Unterredung habe die Oberärztin erklärt, dass dem Beschwerdeführer nicht mitgeteilt werden sollte, dass die Errichtung einer Vormundschaft vorgesehen sei, sie habe dringend davon abgeraten, da der Beschwerdeführer überreagieren könnte. Aufgrund dieser Aussage habe man sich sehr kurzfristig umstellen müssen und die Anhörung des Beschwerdeführers nicht wie geplant durchführen können. Man habe das Gespräch dann allgemeiner gehalten.