Daraufhin vereinbarte das Vormundschaftssekretariat in Absprache mit der ärztlichen Leitung der psychiatrischen Klinik einen neuen Anhörungstermin in der Klinik auf den 12. Februar 2002. Auf telefonische Anfrage hin erklärte die Vormundschaftssekretärin am 29. Mai 2002, es sei geplant gewesen, dass man dem Beschwerdeführer anlässlich dieser Anhörung mitteile, was der Gemeinderat beabsichtige und ihm die Gründe dafür nenne. Unmittelbar vor der Besprechung mit dem Beschwerdeführer hätten die zuständigen Ärzte der psychiatrischen Klinik dann noch eine Unterredung gewünscht.