Der Beschwerdeführer ist als diplomierter Architekt in einem Architekturbüro tätig. Er verfügt nach seinen eigenen Angaben im Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege über monatliche Einkünfte (einschliesslich Spesen) von Fr. 7027.95. Dem stehen wiederum nach seinen Angaben monatliche Ausgaben von insgesamt Fr. 6117.25 gegenüber. Darin eingerechnet sind unter anderem Raten für die Amortisation von Schulden (Fr. 157.25) sowie Teilzahlungen für die laufenden Steuern (Fr. 1000.-). Dem Beschwerdeführer verbleibt somit nach Massgabe der Berechnung des prozessrechtlichen Notbedarfs monatlich ein Überschuss von Fr. 910.70.