| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | X lebt seit frühester Kindheit unter der Woche bei seinen Grosseltern in der Gemeinde A, wo er bis zum Schuleintritt die Spielgruppe besuchte. Bei den Eltern, die in einer anderen Gemeinde wohnen, verbringt X die Wochenenden. Seine Mutter ersuchte ihre Wohngemeinde auf den Schuleintritt hin um einen «Schulkreiswechsel», damit X weiterhin unter der Woche von seinen Grosseltern betreut werden könne. Die Wohngemeinde lehnte ihr Gesuch indessen (vorwiegend aus Kostenüberlegungen) ab und verwies sie auf das familienergänzende Betreuungsangebot der Gemeinde.