Auch aus praktischen Überlegungen scheint es nur beschränkt Sinn zu machen, bereits ein gutes Dreivierteljahr zuvor auf einer Anmeldung zu beharren. Zum einen fallen die die Credits auslösenden Leistungen erst in einem späteren Semester an und zum anderen ist es durchaus denkbar, dass in der Zwischenzeit verschiedenste Hindernisse auftreten, die im Anmeldungszeitpunkt noch nicht erkennbar waren und ein Weiterstudium verunmöglichen. Dem steht das Interesse der Vorinstanz gegenüber, aus Effizienzgründen pro Prüfungssession nur einmal Repetitionsanmeldungen entgegennehmen und in den Planungsprozess einfliessen lassen zu müssen.