Die Vorinstanz geht also keiner Einnahmen verlustig, wenn sie den Beschwerdeführer bereits im Sommersemester 2009 zu den Wiederholungsprüfungen zulässt. Auch das Argument, dass sämtliche im Folgejahr anfallenden Credits für den internen Budgetierungsprozess bereits Anfang Oktober 2008 hätten bekannt sein müssen, erscheint wenig stichhaltig. Es ist systemimmanent, dass Budgets Ungenauigkeiten enthalten. Sie basieren stets auf Annahmen für eine nicht gewisse Zukunft. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Budgetierung nicht auf den Credit genau vorgenommen werden kann bzw. Budgets eine gewisse Unsicherheitsmarge beinhalten.