Die Vorinstanz begründet die knapp bemessene Frist mit der Umstrukturierung des Studienjahres und dem internen Budgetierungsprozess. Im Rahmen der gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der Eckdaten sei der Semesterbeginn für das Herbstsemester 2008/09 von Woche 43 um rund einen Monat auf Woche 38, also den 15. September 2008, vorverschoben worden. Dadurch habe sich die Sommerpause um rund einen Drittel auf zwei statt der üblichen drei Monate verkürzt. Im Interesse der Studierenden habe sich die Studiengangleitung dafür entschieden, die Vorbereitungszeit für die Modulprüfungen nicht zu verkürzen. Das Studiengangbudget für das Folgejahr sei jeweils bis ungefähr Ende September zu erstellen.