Am 13. September 2008 erfuhr er von der Studiengangleitung, dass seine Prüfungsleistungen in zwei Modulen als ungenügend bewertet worden seien. Am 22. September 2008 meldete sich X bei der Studiengangleitung auf den Sommer 2009 für die Wiederholung der Prüfungen in den beiden Modulen an, worauf ihm diese mitteilte, dass seine Anmeldung verspätet erfolgt sei, weshalb er die Wiederholungsprüfungen nicht im Sommer 2009, sondern erst im Sommer 2010 ablegen könne. X ersuchte in der Folge die Studiengangleitung um Zulassung zu den Wiederholungsprüfungen im Sommer 2009 trotz verpasster Anmeldefrist.