Angesichts der vom Notenbild klar abweichenden Testresultate und mangels anderer Umstände, die eine Erhellung über die Diskrepanz bringen könnten, ist davon auszugehen, dass die Benotung die tatsächlichen Leistungen nur unzureichend widerspiegelt. Das Leistungspotenzial des Beschwerdeführers ist deshalb höher zu gewichten. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass der schulpsychologische Dienst der Gemeinde dem Beschwerdeführer ein deutlich höheres Potenzial attestiert als es insbesondere in der Mathematiknote und im Beurteilungsbogen zum Ausdruck kommt.