Im Übertrittsverfahren bzw. in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Zuweisungsentscheid können diese nur schwer ermittelt werden. Fehlen klar erwiesene äussere oder innere Faktoren wie z.B. eine psychische Störung, sind oft nur die Einschätzungen der Leistungen der Lernenden im Bereich der Ausdruckfähigkeit, der Zusammenarbeit, des Arbeitsverhaltens und der Motivation geeignet, eine gewisse Erklärungshilfe zu geben. Werden diese beispielsweise tief bewertet, sind Noten, die vom Potenzial abweichen, plausibel.