Die Leistungen bei der sprachlichen Begriffsbildung, beim sprachlichen Schlussfolgern und beim erworbenen Wissen seien mit einem Wert von 122 überdurchschnittlich. Sowohl das wahrnehmungsgebundene logische Denken, Aufmerksamkeit, Konzentration und Arbeitsgedächtnis als auch die Geschwindigkeit der mentalen und graphomotorischen Verarbeitung würden im oberen Normbereich liegen. 2.3 Abgeleitet aus den vorstehenden Ausführungen ergibt die zusammenfassende Beurteilung der Testergebnisse ein an der oberen Normgrenze liegendes, teilweise sogar überdurchschnittliches Leistungspotenzial des Beschwerdeführers.